Ehe- & Familienrecht

Wir stehen Ihnen zur Seite

Die Ehe ist eine Partnerschaft zwischen zwei Menschen, die als eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen gilt. Immer mehr Paare gehen auch nichteheliche Partnerschaften ein. Über die rechtlichen Folgen einer Eheschließung machen sich viele Menschen weniger Gedanken, die Emotionen stehen oft (und verständlicherweise) im Vordergrund. Manchmal haben die Beteiligten aber auch einfach falsche Vorstellungen von der Rechtslage.

Auch im Falle einer Scheidung besteht die Möglichkeit, einen Ehevertrag für die Scheidung zur Regelung der Scheidung abzuschließen (Scheidungsfolgenvereinbarung). Sie oder ihre Anwälte dürfen jederzeit auf uns zukommen!

„Eheleute, sagen sich tausend Dinge, ohne sie zu sprechen.“

Beschreibung des Tätigkeitfeldes: Ehe- & Familienrecht

Beim Zusammenleben von zwei Personen sind viele Fragen zu beachten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen und dem gemeinsamen Vermögen?
  • Soll Vermögen gemeinsam oder alleine erworben werden und welche Konsequenzen ergeben sich daraus, z. B. beim Kauf einer Immobilie?
  • Hafte ich für die Schulden des anderen?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten? Bin ich im Alter abgesichert?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht bei einer Trennung?
  • Was passiert, wenn einer von uns stirbt?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?

Das Gesetz bietet viele Möglichkeiten für individuelle Vereinbarungen. Wir können Ihnen helfen, einen maßgeschneiderten, realistischen Vertrag für Ihre spezielle Situation zu erstellen, um Ihre persönlichen Lebensumstände bestens abzubilden – vor, während oder nach der Ehe.

Laden Sie hier die nötigen Dokumente herunter.

Teilen Sie uns Ihr Anliegen über unsere Datenblätter mit!

Ehevertrag
Übertragungsvertrag unter Ehegatten

Beispielhafter Ablauf

Sobald jemand den Notar mit der Vorbereitung der Beurkundung beauftragt, beginnt der Prozess. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abbruch des Verfahrens mit Kosten verbunden. Solange der Notar keinen Entwurf erstellt hat, sind die Gebühren deutlich geringer als nach Erstellung und Versendung eines Entwurfes.

Teilen Sie uns mit, was beurkundet werden muss. Sie müssen keine rechtlichen Angaben machen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns in eigenen Worten mitteilen, was Sie lösen oder erreichen wollen. Die Form ist Sache von uns.

Wenn eine Partei nicht gut genug Deutsch spricht, teilen Sie uns dies bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Zum Termin muss dann ein Übersetzer hinzugezogen werden. In manchen Fällen muss das Dokument auch schriftlich übersetzt werden. Beides erfordert zusätzliche Zeit.

Der Notar erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Denken Sie daran, dass ein Notar nur Informationen in einem Entwurf berücksichtigen kann, die Sie oder die andere Partei ihm zur Verfügung stellen. Wenn Sie dem Notar Informationen (absichtlich oder nicht) vorenthalten, wird der Entwurf Ihrer Situation nicht vollständig gerecht.

In der Regel schickt Ihnen ein Notar einen Entwurf, damit Sie sich auf ihren Termin vorbereiten, eventuelle Lücken ausfüllen und eventuell noch vorhandene Ungenauigkeiten korrigieren können. Sobald der Notar den Entwurf verschickt hat, sind die Kosten für die Beendigung des Verfahrens erhöht.

Sollten Sie Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin dem Notar mit. Der Notar hat dann genügend Zeit, Änderungen und Ergänzungen zu prüfen und einzufügen. Und er kann den überarbeiteten oder ergänzten Entwurf vor der Beurkundung erneut an alle relevanten Personen zur Überprüfung senden.

Teilen Sie deshalb ihre Änderungswünsche so früh wie möglich mit, um auch den anderen Beteiligten genug Zeit zur Überprüfung des Entwurfes bei Änderungen zu geben.

Nachdem sich die Beteiligten und der Notar auf den Urkundentext geeinigt haben, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Der Termin beginnt mit der Feststellung der Personalien. Bringen Sie also bitte gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Wenn Sie noch weitere Dokumente mitbringen müssen, teilen wir ihnen dies im Normalfall mit. Es schadet aber nicht, wenn Sie mehr Unterlagen als benötigt dabeihaben. Sofern wir von Ihnen amtliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamente und Gerichtsakten, notarielle Urkunden) benötigen, benötigen wir in der Regel das Original, manchmal reichen auch beglaubigte Kopien. Eine einfache normale Kopie reicht oft nicht aus.

Der Notar liest Ihnen den vollständigen Text der Urkunde vor und stellt Ihnen alle Anlagen (z.B. Pläne) zur Ansicht zur Verfügung.  Das Vorlesen des Vertrages mag etwas altmodisch erscheinen, stellt aber sicher, dass alle Beteiligten den vollständigen Vertragstext mindestens einmal gehört haben. Auch kann der Notar den Inhalt der Urkunde beim Vorlesen besser prüfen. Sie werden überrascht sein, wie viele Ungereimtheiten Ihnen erst beim Vorlesen auffallen.

Während des Termins erläutert Ihnen der Notar den Inhalt der Urkunde. Stellen Sie im Termin alle Fragen die ihnen auf dem Herzen liegen. Im Termin aufkommende Fragen lassen sich in den meisten Fällen schnell im Termin klären.

Wenn Sie nach dem Vorlesen der Urkunde und dem Klären Ihrer Fragen mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, unterschreiben Sie diese. Anschließend unterschreibt auch der Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.

Der Notar bringt auf dem Originaldokument sein Siegel an. Die Abschriften werden dann vom Original abgefertigt.  Diese Kopien können als beglaubigte Kopien oder einfache Kopien erstellt werden.

Jeder Beteiligte erhält die vorgesehenen Ausfertigungen oder Abschriften übersandt. Gleichzeitig bekommen Sie normalerweise auch unsere Rechnung.

Im Anschluss an den Termin vollzieht der Notar die Urkunde, d. h. er führt die gewünschten rechtlichen Veränderungen herbei.

Manchmal erfordert die Urkunde, dass der Notar Verzichtserklärungen, Vorkaufsrechtsbescheide und andere Dokumente einholt, um die Urkunde ordnungsgemäß abzuwickeln.

Dem Notar obliegt ferner die Überwachung bestimmter Tätigkeiten, teilweise auch als Treuhänder. Beispielsweise informiert er den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises.

Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister werden vom Notar auf der Grundlage einer Urkunde eingereicht. In der Urkunde wird dem Notar hierzu eine Vollmacht erteilt oder er ist kraft Gesetzes antragsbefugt.

Wenn die Urkunde endgültig abgewickelt und der gewünschte Erfolg eingetreten ist, informiert Sie der Notar noch einmal abschließend.

 
FAQ

Häufig auf Google gestellte Fragen.

Hier finden Sie die Fragen und Antworten, die von den meisten Menschen auf Google bezüglich des Ehe- & Familienrechts gefragt werden.

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Das Familienrecht wird im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297–1921 BGB) definiert. Es befasst sich mit familiären Bindungen wie der Ehe und mit ihren Rechtswirkungen sowie den Folgen einer Scheidung. Zudem regelt das Familienrecht Verwandtschaftsgrade, Unterhaltpflichten und Adoptionen.
Nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt an die Frau bei Trennung 3/7 bzw. 45 % des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist.
Die ehelichen Pflichten sind im BGB verankert. Dort heißt es in §1353: "Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet." Das heißt, wer verheiratet ist, muss zusammen wohnen und auch einen gemeinsamen Haushalt führen. Außerdem tragen sie füreinander Verantwortung.
Verdienst in der Ehe

Trotz Jawort wird das Gehalt nicht zwangsläufig geteilt. Jeder behält den Anspruch auf das, was er erwirtschaftet. Überzieht einer der Partner sein Konto, haftet der andere dafür ebenfalls nicht. Anders ist es, wenn beide ihre separaten Konten auflösen und nur noch ein Gemeinschaftskonto führen.
Der Anspruch auf „Unterhalt bei der Trennung“ für die Ehefrau beginnt mit der Trennung vom Ehemann und kommt zum Tragen, wenn sie keine oder geringere Einkünfte als der Ehemann hat.
Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im Wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 – 1921 BGB) enthalten. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt.
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