Notar Ulm

Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth

Wer wir sind?

Eine Notarkanzlei über den Dächern Ulms.

Notar Jochen Bigga ist Notar mit dem Amtssitz in Ulm. Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes.

Ihr Kontakt zu uns

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Unsere Adresse

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Unsere Dienstleistungen

Für alle Ihre notariellen Bedürfnisse.

Immobilienübertragung

Verträge betreffend die Übertragung von Immobilien (Häuser, Eigentumswohnungen, Bauplätze oder Grundstücke etc.):

Notfallvorsorge

General- und Vorsorgevollmachten zur Absicherung für den Fall, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Familienrecht

Eheverträge vor oder nach Eheschließung und Scheidungsvereinbarungen zur Regelung der Folgen einer akuten Scheidung.

Grundschulden

Beurkundung von Grundschuldbestellungen in vollstreckbarer Form oder Beglaubigungen von nicht vollstreckbaren Grundschulden.

Erbrecht

Erstellen von Testamenten oder Erbverträgen, um Regelungen für den Todesfall zu treffen.

Nachlassregelung

Beurkundung von Erbscheinsanträgen oder Anträgen für Testamentsvollstreckerzeugnisse

Wieso wir?

Wir sind da, um Ihnen zu helfen.

Unser Team berät und hilft Ihnen in jeder Situation.

Zudem erwarten Sie bei uns:

Direkte
Ansprechpartner

Auf Wunsch auch telefonische oder videotelefonische Beratung

Beispielhafter Ablauf

Sobald jemand den Notar mit der Vorbereitung der Beurkundung beauftragt, beginnt der Prozess. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abbruch des Verfahrens mit Kosten verbunden. Solange der Notar keinen Entwurf erstellt hat, sind die Gebühren deutlich geringer als nach Erstellung und Versendung eines Entwurfes.

Teilen Sie uns mit, was beurkundet werden muss. Sie müssen keine rechtlichen Angaben machen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns in eigenen Worten mitteilen, was Sie lösen oder erreichen wollen. Die Form ist Sache von uns.

Wenn eine Partei nicht gut genug Deutsch spricht, teilen Sie uns dies bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Zum Termin muss dann ein Übersetzer hinzugezogen werden. In manchen Fällen muss das Dokument auch schriftlich übersetzt werden. Beides erfordert zusätzliche Zeit.

Der Notar erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Denken Sie daran, dass ein Notar nur Informationen in einem Entwurf berücksichtigen kann, die Sie oder die andere Partei ihm zur Verfügung stellen. Wenn Sie dem Notar Informationen (absichtlich oder nicht) vorenthalten, wird der Entwurf Ihrer Situation nicht vollständig gerecht.

In der Regel schickt Ihnen ein Notar einen Entwurf, damit Sie sich auf ihren Termin vorbereiten, eventuelle Lücken ausfüllen und eventuell noch vorhandene Ungenauigkeiten korrigieren können. Sobald der Notar den Entwurf verschickt hat, sind die Kosten für die Beendigung des Verfahrens erhöht.

Sollten Sie Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin dem Notar mit. Der Notar hat dann genügend Zeit, Änderungen und Ergänzungen zu prüfen und einzufügen. Und er kann den überarbeiteten oder ergänzten Entwurf vor der Beurkundung erneut an alle relevanten Personen zur Überprüfung senden.

Teilen Sie deshalb ihre Änderungswünsche so früh wie möglich mit, um auch den anderen Beteiligten genug Zeit zur Überprüfung des Entwurfes bei Änderungen zu geben.

Nachdem sich die Beteiligten und der Notar auf den Urkundentext geeinigt haben, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Der Termin beginnt mit der Feststellung der Personalien. Bringen Sie also bitte gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Wenn Sie noch weitere Dokumente mitbringen müssen, teilen wir ihnen dies im Normalfall mit. Es schadet aber nicht, wenn Sie mehr Unterlagen als benötigt dabeihaben. Sofern wir von Ihnen amtliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamente und Gerichtsakten, notarielle Urkunden) benötigen, benötigen wir in der Regel das Original, manchmal reichen auch beglaubigte Kopien. Eine einfache normale Kopie reicht oft nicht aus.

Der Notar liest Ihnen den vollständigen Text der Urkunde vor und stellt Ihnen alle Anlagen (z.B. Pläne) zur Ansicht zur Verfügung.  Das Vorlesen des Vertrages mag etwas altmodisch erscheinen, stellt aber sicher, dass alle Beteiligten den vollständigen Vertragstext mindestens einmal gehört haben. Auch kann der Notar den Inhalt der Urkunde beim Vorlesen besser prüfen. Sie werden überrascht sein, wie viele Ungereimtheiten Ihnen erst beim Vorlesen auffallen.

Während des Termins erläutert Ihnen der Notar den Inhalt der Urkunde. Stellen Sie im Termin alle Fragen die ihnen auf dem Herzen liegen. Im Termin aufkommende Fragen lassen sich in den meisten Fällen schnell im Termin klären.

Wenn Sie nach dem Vorlesen der Urkunde und dem Klären Ihrer Fragen mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, unterschreiben Sie diese. Anschließend unterschreibt auch der Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.

Der Notar bringt auf dem Originaldokument sein Siegel an. Die Abschriften werden dann vom Original abgefertigt.  Diese Kopien können als beglaubigte Kopien oder einfache Kopien erstellt werden.

Jeder Beteiligte erhält die vorgesehenen Ausfertigungen oder Abschriften übersandt. Gleichzeitig bekommen Sie normalerweise auch unsere Rechnung.

Im Anschluss an den Termin vollzieht der Notar die Urkunde, d. h. er führt die gewünschten rechtlichen Veränderungen herbei.

Manchmal erfordert die Urkunde, dass der Notar Verzichtserklärungen, Vorkaufsrechtsbescheide und andere Dokumente einholt, um die Urkunde ordnungsgemäß abzuwickeln.

Dem Notar obliegt ferner die Überwachung bestimmter Tätigkeiten, teilweise auch als Treuhänder. Beispielsweise informiert er den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises.

Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister werden vom Notar auf der Grundlage einer Urkunde eingereicht. In der Urkunde wird dem Notar hierzu eine Vollmacht erteilt oder er ist kraft Gesetzes antragsbefugt.

Wenn die Urkunde endgültig abgewickelt und der gewünschte Erfolg eingetreten ist, informiert Sie der Notar noch einmal abschließend.

 

Herunterladbare Vorlagen

Teilen Sie uns ihr Anliegen über unsere Datenblätter mit!

Kaufvertrag
Schenkungsvertrag
Allgemeine Daten
Erbauseinandersetzung
Erbscheinantrag
Testament
Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH / UG)
Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht
FAQ

Häufig auf Google gestellte Fragen.

Hier finden Sie die Fragen und Antworten, die von den meisten Menschen auf Google bezüglich eines Notars gefragt werden.

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Wer Unterstützung in einem Rechtsstreit braucht, der sichert sich die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Wer dagegen Urkunden oder Verträge beglaubigen lassen möchte, der geht zum Notar. Anders als ein Rechtsanwalt vertritt ein Notar nicht eine bestimmte Partei, sondern ist ein unabhängiger und unparteiischer Verwalter.
Der Notar (von lateinisch notārius ‚Geschwindschreiber') ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
Als Amtsperson darf der Notar nicht ohne hinreichenden Grund eine Beurkundung ablehnen. Ablehnen muss er die Beurkundung jedenfalls dann, wenn er sich in einem Interessenkonflikt sieht. Dies kann der Fall sein, wenn er mit einem der Beteiligten verwandt, verschwägert oder verheiratet oder er selbst Beteiligter ist.
Der Gesetzgeber hat bei einem Immobilienkauf die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben, da die Beteiligten bei einem so wichtigen Geschäft geschützt werden sollen. Aufgabe des Notars ist der Schutz beider Parteien. Eine Partei soll an ihren Kaufpreis gelangen, die andere an das Eigentum.
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. Der Notar wird als Amtsperson vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt.
Fehlende notarielle Beurkundung: Wurden Verträge zum Hauskauf, zur Eheschließung oder Erbverteilung nicht notariell beurkundet, ist er nicht rechtlich bindend.
 
Der Notar wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege öffentlich bestellt. Er vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern nimmt eine neutrale und objektive Stellung ein und berät und betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch.

Bitte entschuldigen Sie, unsere Formulare stehen bald zum Download zur Verfügung

Bis dahin können Sie uns jederzeit zu unseren Öffnungszeiten anrufen und wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

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